Ich versuche es noch mal mit der Bitte um Antwort durch nicht direkt beteiligte Personen.
Bernie schreibt direkt hier drüber, wer beim aktuellen Stand drin bleiben und absteigen würde aus der Kreisliga (= 2. Bezirksliga). Er behauptet dabei, dass die 7. aus NR/KR und die 8. aus MG/NGV (die als Siebte gelten sollen) drin bleiben. Die 8. aus NR/KR und der 9. aus MG (der als Achter gilt, aber momentan nicht aus dem neuen Bezirk Niederrhein kommt) würden dann um drei weitere freie Plätze in der 2. BL spielen.
Ich beziehe mich aber auf
https://nrw-tischtennis.de/auf-und-a...ein-2022-2023/ . Und selbst wenn man annimmt, dass für die Kreise MG und NGV (Kreisliga nur eine Gruppe) auch auf tieferen Plätzen "minus 1" gilt, also z.B. der Achte als Siebter gilt, dann komme ich auf eine andere Reihenfolge der Absteiger:
Es gibt nach dem Abstieg der 11. und 12. aus KR und MG (oder aus MG nur der Zwölfte, weil der Elfte ja auch dort als Zehnter gilt? Hat mir noch niemand genau sagen können) noch 42 Mannschaften für die 2. BL. Daraus müssen 36 werden. Also greift doch hier das zweistufige Verfahren und dieses bezieht sich (Punkt 4 im verlinkten Dokument) sehr eindeutig auf die Gruppengröße.
Demnach müssen doch jetzt erst die 10. aus KR absteigen, also zwei weitere Teams, bleiben 40.
Danach sind aber die Achten aus NR dran (hier gilt definitiv nicht "minus 1"), also noch mal zwei Teams weniger, bleiben 38.
Erst jetzt steigen die Neunten aus KR und der Zehnte aus MG (der als Neunter gelten soll) ab, bleiben 35. Von diesen drei Teams kann also einer noch die Klasse halten.
Die Achten aus KR dagegen sind komplett gerettet nach meiner Rechnung und nach klarem Text in Punkt 4 der Auf- und Abstiegsregelung.
Bin ich also zu blöd, den zwar verklausuliert geschriebenen Text zu verstehen? Kann mir jemand schlüssig erklären (am besten nicht Bernie

), wie die Liste von Bernie oben zustande kommt und mit Punkt 4 der Auf- und Abstiegsregelung zusammen passt?
Und weitere wichtige Frage: Ist der 11. aus dem Kreis Mönchengladbach ein Absteiger (Punkt 2 der Regelung) oder gilt der Elfte auch hier als Zehnter?