Zitat:
Zitat von ttarc
Für NRW gilt https://www.schulministerium.nrw/en/node/23010
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Wichtigster Punkt dürfte dies sein:
"Bei Sport- und Schwimmhallen gehört Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen, daher sind die Gebäude dieser Einrichtungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch auf den Einsatz von warmem Wasser angewiesen. Zur Vermeidung einer Keimentwicklung in den Leitungen ist eine ausreichend hohe Wassertemperatur erforderlich. Um dies zu gewährleisten sieht die o.a. EnSikuMaV (§ 7) für entsprechende Gebäude ebenfalls Ausnahmen bei der Energieeinsparung vor. Der Zugang zu Dusch- und Waschräumen nach dem Sport und Schwimmen muss gewährleistet werden."
Bin kein Verwaltungsrechtler, kann daher auch nicht sagen, ob und was sich daraus ableiten, durchsetzen etc. lässt.
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Ja danke, das werde ich mal unserem Abteilungsleiter weitergeben.