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Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
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Ich behaupte einfach mal, das ein 10 Jahre alter Sriver (gabs eigentlich vor 10 Jahren nur Sriver oder warum isses immer der?) auch net unbedingt eine gleichmäßige Farbe hat. Außerdem ist dein Auslegung mehr auf den wörtlichen Sinn der Regel orientiert, wonach es um eine Gleichmäßige Farbe und um Vollständigkeit geht. Das ist aber im Prinzip doch egal, sie dürfen ja sogar unvollständig sein und keine gleichmäßige Farbe haben (viele Chinas sind z.B. sehr fleckig), das KO-Kriterium dieser Regel ist aber doch die nicht entscheidend veränderte Oberfläche. Wenn man es nun schafft, die Farbe und Vollständigkeit unberührt zu lassen, darf man nach deiner Auslegung also die Oberfläche verändern wie man will.....
Ich geb dir dennoch recht, die Regel ist, wie so viele, mal wieder ziemlich offen für Auslegungen aller Art.
Aber egal ob verboten oder nicht, da man es nicht nachweißen kann erübrigt sich die ganze Diskussion doch sowiso!