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AW: Strafeninflation im Bezirk Arnsberg
Zitat:
Zitat von Oberwurst
Das ist auch nicht gemeint. Die „Falscheingabe“ unter Punkt 1) im RS 4 ist die neu kreierte Strafe.
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Auch falsch. Steht schon längst in der WO unter A 20.1.14. Es ist natürlich nicht sonderlich klug, sie "Barbeitungsgebühr" zu nennen.
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht.
(Danny Kaye)
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