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AW: Ja ist denn das erlaubt ???
Ich bin der Ansicht, dass die Formulierung "Abweichungen von der Vollständigkeit des Belages" nicht nur auf Lücken im Belag (und insbesondere an den Rändern) bezogen ist, sondern auch druchaus auf den "Querschnitt" eines Belages. Und ein abgespielter Belag hat eben keine gleichmäßige Dicke, wie das in A4.5 gefordert wird.
Außerdem würde ein Zulassen dieser abgespielten Beläge die Schlägerkontrolle und das ganze Zulassungsverfahren für Beläge ad absurdum führen.
Das Problem der Nachprüfbarkeit in den unteren Spielklassen, das hier auch schon mehrfach angesprochen wurde, relativiert die ganze Diskussion aber wieder.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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