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Also... wie bereits erwähnt ist ein ,monatlicher Beitrag von 300,-- DM für Übunsleiter ODER Ehrenamtliche Funktionäre steuerfrei. Für Funktionäre gilt dies als Aufwandsentschädigung! Ob das Kilometergeld steuerfrei ist oder nicht richtet sich nach der Art der Abrechnung! Bekommt der Spieler (oder wer auch immer) eine Pauschale gezahlt, so ist diese ganz normal zu versteuern! Es ist aber möglich, beispielsweise die Fahrten zu sämtlichen Verbandsspielen und Meisterschaften und Ranglisten abzurechenen, bis zu dem gültigen Kilometergeld-Höchstsatz! Dies erfordert aber eine monatliche Aufstellung dieser Fahrten! Sobald ein Betrag regelmäßig für die selben Fahrten gezahlt wird, so wie das Entgeld für die Fahrt zum Training, ist dieser Bertag zu versteuern!!!
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