Ob Entgelt für Trainertätigkeit oder Erstattung von Fahrtkosten: Wichtig ist, daß die Summen tatsächlich fließen, also überwiesen werden. Und dies gilt natürlich ebenso für den Rückweg, also die Spende. Außerdem darf keine Abteilung eine Spendenbescheinigung ausstellen, sondern nur ein Verein.
Mehr dazu könnt Ihr in der November-Ausgabe des dts lesen, die am 2. November erscheint.
Mit freundlichem Gruß aus der dts-Redaktion
Rahul
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