Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Natürlich gilt die WO, aber als Spielleiter nehme ich mir halt die Freiheit eines Ermessensspielraums.
Innerhalb einer Stunde geben ca. 15% aller Mannschaften das Ergebnis ein und ich finde, dass man nicht päpstlicher als der Papst sein sollte.
Letztendlich sollten wir Spielleiter auch zum Wohle der Vereine handeln.
Auch käme mir nie die Idee einen Verein zu bestrafen, der mir am Vormittag des nächsten Tages mitteilt, dass er die Frist für die Mannschaftsmeldung versäumt hat.
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Wie gesagt habe ich nichts mehr mit Ordnungsstrafen zu tun und weiß daher nicht, inwieweit im Bezirk Karenzzeiten eingehalten wurden. Die Frist von einer Stunde zur Ergebnisübermittlung halte ich auch für zu kurz. Nur weiß ich nicht, ob das der Hauptgrund für die zahhlreichen Strafen war.
PS. Wenn allerdings ein Verein trotz vorheriger Erinnerung den Termin der Mannschaftsmeldung nicht einhält, halte ich eine Ordnungsstrafe für angebracht. Denn in dem Fall
darf die zuständige Stelle die Meldungen für den säumigen Verein vornehmen. Anders als die Vereinsmeldung kann das recht zeitaufwendig sin.
Gruss Hdd