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Alt 19.01.2023, 14:29
Abwehrtitan Abwehrtitan ist offline
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AW: Photovoltaik Erfahrungen

Zitat:
Zitat von TPZ Beitrag anzeigen
Leistungsdatum muss grundsätzlich aber nicht mit dem Rechnungsdatum (gleich Belegdatum) identisch sein.

Was du rot markiert hast, wäre das Leistungsdatum (und das wäre richtig).
Das Gesetz ist recht eindeutig, erst mit, oder nach Erbringung* einer Leistung darf berechnet werden (Abschläge vorher sind eine andere Sache), Zur Erstellung einer Rechnung (mit Tagesdatum) hast du als Gewerbebetrieb *vom Tag der Leistungserbringung an 3 Jahre Zeit*, ehe die Geschichte verjährt, also dein Anspruch auf Bezahlung erlischt.
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