Zitat:
Zitat von TPZ
Leistungsdatum muss grundsätzlich aber nicht mit dem Rechnungsdatum (gleich Belegdatum) identisch sein.
Was du rot markiert hast, wäre das Leistungsdatum (und das wäre richtig).
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Das Gesetz ist recht eindeutig, erst mit, oder nach Erbringung* einer Leistung darf berechnet werden (Abschläge vorher sind eine andere Sache), Zur Erstellung einer Rechnung (mit Tagesdatum) hast du als Gewerbebetrieb *vom Tag der Leistungserbringung an 3 Jahre Zeit*, ehe die Geschichte verjährt, also dein Anspruch auf Bezahlung erlischt.