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Alt 21.11.2004, 15:12
long-pips long-pips ist offline
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AW: Frage zu einem Stempel auf dem Belag!

Zitat:
Zitat von DarkLoD
das der belag auf keiner liste is hab ich au bemerkt...
gekauft hab ich ihn bei ne normalen "groß"händler...
...ich bezweifle ds ich mich hier Strafbar mache, da ich ja niht um rat frage wie ich dieses Ding umtauschen kann oder reklamieren, sondern nur ob der Stempel überhaupt sinn macht oder ob man sowas verkaufen darf...
...der Belag war und ist vom Spielerischen gut.
sicherlich macht der stempel sind. und ob jemand etwas verkaufen durfte oder nicht ist eine rechtsberatung.
und nicht du sondern jemand der dir eine rechtsberatung, ohne rechtsanwalt zu sein gibt, macht sich glaubig strafbahr.

und wenn man einen korintenkakker hat, der alles sehr geanau nimmt, machst du dich sehrwohl ach strafbar. nennt sich dann "verleitung zu einer straftat" oder so ähnlich.
na egal wie du schon festgestellt hast, ist der belag eh nicht mehr zugelassen.
trotz produckthaftungs gesetz, wird der händler ihn wohl kaum umtauschen. kähm aber auf einen versuch an.
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne.
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