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Zitat von Abwehrtitan
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Aufruf zu Straftaten im Internet ist strafbar
Hier einige Beispiele, die mittlerweile auf unserer Nordkurier-Facebook-Seite gelöscht wurden: „Das sind keine Menschen, das sind Monster mit Haut überzogen”, „Steinigen, ich wäre dabei”, „Keimiges Dreckspack”, „Auch an einen Baum festbinden und dort vergammeln lassen, die Dreckschweine”, „Keine Gnade!”. Und so weiter. Hinzu kommt, dass „Hobby-Detektive” Fotos der vermeintlich Schuldigen im Internet hochgeladen haben, weil sie zu wissen meinten, wen die Staatsanwaltschaft der Tierquälerei verdächtigt.
Doch die öffentliche Verbreitung über die Netzwerke kann schnell eine Eigendynamik entwickeln, die die Aufrufe unkontrollierbar werden lässt – und illegal.
Denn wer öffentlich zu Straftaten auffordert, macht sich gemäß § 111 Strafgesetzbuch selbst zum Täter: Es drohen eine Geldstrafe oder Haft von bis zu fünf Jahren. Das kann im Übrigen auch für die gelten, die solche Einträge retweeten oder teilen. Dabei ist es egal, ob sich der geschilderte Sachverhalt als zutreffend erweist, heißt es von Juristen: Ein privater Fahndungsaufruf in Bezug auf eine angebliche Straftat ist Selbstjustiz: Aber die Strafverfolgung ist in Deutschland – Notwehr ausgenommen – den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.
https://www.nordkurier.de/digital/au...931100701.html
Und falls diese Aufrufe
(selbst wenn die Taten dann in der Sahara oder "nur" im eigenen Keller stattfinden sollten...) nicht auch schon im privaten Ordner sind: Hier für jedermann nachlesbar!