Zitat:
Zitat von jimih1981
...der seiner Produkte unter Gewaltandrohung an den Mann bringt. 
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Unter Gewaltandrohung vielleicht nicht.
Aber mit Androhungen wie Ausgrenzung, Verleumdungen, Rufschädigung etc.pp. auf jeden Fall. Wie man sieht, haben sie bei ihrem Tun ja dennoch genug Unterstützer, auch hier!