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AW: TTBL | 1. Bundesliga+ECL: Spielerkarussell 2023/2024 - Wechsel, Gerüchte, Spekulationen
Damit klar wird, worüber eigentlich geredet wirde:
u.a.
- Wettspielordnung B 1.1ff
Zitat:
B 1.1 Allgemeines
Die Einsatzberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften (WO A 11.2, siehe auch A 15.3) erfordert die in click-TT hinterlegte Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes.
Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Für Spieler der Bundesligen sind Ausnahmen gemäß BSO C 3.6 zulässig.
Die Spielberechtigung eines Spielers (Stammspielberechtigung) darf immer nur für einen einzigen Verein (Stammverein) zur Teilnahme am Spielbetrieb des DTTB und seiner Mitgliedsverbände erteilt werden.
Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) darf für einen anderen Verein (Zweitverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung jeder Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein.
Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt.
Spieler dürfen grundsätzlich nur für den Verein starten, für den sie eine Spielberechtigung besitzen, es sei denn, der Start erfolgt für eine Spielgemeinschaft gemäß WO A 14. Bei Freundschaftsspielen (Mannschaften) darf ein Spieler im Einvernehmen mit seinem Stammverein bzw. Zweitverein und dem Gegner auch für einen anderen Verein starten.
Nur in diesem Abschnitt schließt der Begriff *Bundesspielklassen (BSK)* die TTBL mit ein
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