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Alt 24.11.2004, 14:49
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AW: Frischklebe Verbot auch einhalten ?

Zitat:
Zitat von Lellabebbel
Die Regel besagt, dass DAS AUFTRAGEN außerhalb getätigt werden muss. Ich habe die Beläge (noch nicht aufgeklebt) auf die Heizung gelegt. Das ist regelkonform!
In der Regel steht nichts von auftragen, sondern " verwendet werden". Nun wird der Kleber verwendet um den Belag auf dem Holz zu befestigen. Die Verwendung ist also erst durch das Aufbringen des Belages auf das Holz abgeschlossen. Hier gibt es als keine Lücke.
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