Zitat:
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Zitat von Markus S.
Lücken wird es immer geben. Außer du machst ein Regelwerk mit tausenden von Seiten. Und das kann niemand mehr durchschauen.
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laut der "alten regelung" 5.3 Frischkleben heißt es "frei übersetzt"
die beläge müssen in einem .... usw.
auf dem schläger befestigt werden.
da das "usw." ja mitlerweile nicht mehr erlaubt ist, heißt "frischklebeverbot" eben, dass
auch die beläge im freien auf dem schläger montiert werden müssen
also keine lücke. das frischkleben ist definitiv, wie ich schon sagte,
erst nach dem aufbringen der beläge abgeschlossen.
5.3 Frischkleben
5.3.3
Die Schlägerbeläge müssen "in einem ordentlich
belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden
Zone" auf dem Schläger befestigt
werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung
von Flüssigklebern in der gesamten
Spielhalle nicht zulässig.
das in
anführungszeichen(") stehende, ist durch
im freien zu ersetzen