Zitat:
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Zitat von Benjy
Laut Hersteller ist der Kantenschutz kein Teil des Blattes, sondern eben ein Kantenschutz im Sinne eines etwas dickeren und stabileren Kantenbandes! Daher darf er auch nicht beklebt werden, da der Belag sonst über das Blatt hinaus stehen würde.
Gruß,
Benjy
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danke für Deine antwort.
aber so interpretiert, kann mann den kantenschutz beliebig erweitern (blatt mit belag + 10 cm rundumkantenschutz ohne belagdeckung) und das kann ja nicht im sinne der regel sein, oder? Ich bin gespannt, wie es von den schiedsrichtern interpretiert wird.
kantenbänder od. umleimer kann mann ggf. entfernen zwecks prüfung des holzes. kann mann diesen "kantenschutz" auch entfernen
übrigens, laut hersteller war der kantenschutz vor ein paar monaten noch teil des blattes. jetzt auf einmal ist es nicht mehr
gruß
Loop