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Zitat von Neugierig
1. Wer legt fest, ob eine zurückgezogene LL-Mannschaft in der nächsten Saison in der Bezirksoberliga starten darf oder nicht? Macht das der WTTV oder liegt das im Ermessen des (neuen) Bezirks?
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Niemand legt das fest, und es gibt auch keinen Ermessensspielraum. Eine LL-Mannschaft, die zurückgezogen wurde, wird vollständig gestrichen. Sie taucht nirgendwo mehr auf.
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Zitat von Neugierig
2. Welchen Spielraum hat man, falls ein Sportausschuss eine Auf-/Abstiegsregelung formuliert, in der der BL-11. und der BL-12. VOR den BK-2. steht? D.h. es soll keinen Absteiger aus den (jetzigen) Bezirksligen geben - zu Lasten der BK-2.
So eine Regelung, die in meinen Augen an Unsportlichkeit grenzt, habe ich in 45 Jahren noch nicht erlebt.
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Na ja, man kann Einspruch einlegen beim Spruchausschuss. Natürlich nur, wenn die Einspruchsfrist noch nicht vorbei ist.