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Alt 27.03.2023, 18:20
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Mephisto Mephisto ist offline
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Achtung [Regelanwendungslücke WO HTTV] Spielstärke-Reihenfolge / Mannschaftsgenehmigung / Nachweis No QTTR

Seit Einführung der TTR-Werte und deren Relevanz für die Mannschaftsaufstellung hat sich vieles erleichtert und verbessert hinsichtlich der Mannschaftsmeldung in der tatsächlichen Spielstärkereihenfolge. Die QTTR-Werte des 11.5. sind für die Hinrunden-Aufstellung und die des 11.12. für die Rückrunden-Aufstellung relevant.

Gefühlte Spielstärken (*Ich bin ja eigentlich besser*) sind schon auf Vereinsebene besser einzufangen und einzusortieren . Außerdem gibt es teamintern und *übergreifend Toleranzwerte. Für Jugendliche sind diese höher, um zu deren Entwicklung beizutragen. Bei einer Jugendfreigabe (SBE) war höheres Ersatzspielen bereits möglich, als Jugendersatz (JES) auf die gemeldete Mannschaft beschränkt. Letzteres entfällt zur kommenden Saison durch die uneingeschränkte Jugendfreigabe.

Für Abweichungen gibt es Sperrvermerke (SPV) als Werkzeug (Spieltag/ Schichtarbeit/ *wollen zusammenspielen*/ *), um von der Spielstärkenreihenfolge Abweichungen vorzunehmen (dann kein Ersatzspielen möglich). Die Pflichteinsätze, um zur Sollstärke eines Teams beizutragen, wurden von 5 auf 3 Einsätze reduziert. Diese Pflichteinsätze halten zwei Halbrunden, nach denen man ohne diese Mindesteinsätze zur/ zum Reservespieler*in (RES) wird und nicht mehr zur Sollstärke beiträgt. Eine Begrenzung von Ersatzstellungen (zuvor 3 Einsätze pro Halbrunde) ist entfallen, sie sind unbegrenzt möglich, auch für weibliche Ersatzspielerinnen (WES).

Dadurch und zusätzlich z.B. durch die Aussetzung der RES-Regelung während der Pandemieeinschränkungen, haben die Vereine im Vergleich zu früher einen großen Spielraum an Möglichkeiten für eine strategische Mannschaftsmeldung innerhalb des Regelwerkes - größere Vereine mehr als kleinere durch kommende, gehende und pausierende Spieler*innen innerhalb der Kulanzzeiten.

Das langt aber einzelnen wenigen Vereinen nicht und sie versuchen sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, in dem sie in Regellücken stoßen oder wissen, dass diese in Grenzbereichen unklar in der Anwendung sind.

Dies betrifft konkret die Meldung oder Nachmeldung von Spieler*innen, die noch keinen TTR-Wert haben. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Beim Nachwuchs oder bei Quereinsteiger*innen kann man von Spieler*innen davon ausgehen, dass diese noch nie in einem Verein gespielt haben. Bei den Erwachsenen dürften solche Spieler*innen normalerweise kaum eine Spielstärke von über 1200 Punkten haben. Um mit einem Niveau von 1400 Punkten einzusteigen, muss man normalerweise schon eine TT-Vergangenheit im Verein haben, z.B. vor TTR-Einführung (also deutlich vor 2010) auf gutem Niveau gespielt haben. Für ein (Wieder-) Einstiegsniveau von 1600 Punkten muss man die Sportart schon ambitioniert betrieben haben. Wenn es über 1800 Punkte geht, ist schon der Übergang vom ambitionierten Amateur- in den Leistungs- bzw. bei über 2000 Punkten in den semiprofessionellen Bereich einzuordnen. Im deutschsprachigen Raum ist davon auszugehen, dass Spieler*innen ab einem Niveau von 1400 Punkten schon Spuren im Internet durch den Wettspielbetrieb in Mannschaft und Einzel hinterlassen haben, wenn sie in den letzten 20 Jahren irgendwann im Verein gespielt haben. Schwieriger wird das bei Spieler*innen aus dem Ausland, wo Sprache/ Datenlage/ Ergebnisdokumentation schwieriger nachzuverfolgen oder nicht vergleichbar wie in D*Land zu finden sind. Formal brauchen Spieler*innen aus dem Ausland (mit dortiger Spielberechtigung) einen Wechsel über den DTTB und sind an Wechselfristen gebunden.

Nun kommt die Situation dazu, dass die Organisation des Spielbetriebes weitgehend digitalisiert und die Abläufe bei der Mannschaftsmeldung weitgehend automatisiert wurden. Das ist eine Erleichterung für Vereine und Spielleiter*innen. Direkten Kontakt zur/m Spielleiter*in (früher Staffelleiter*in, Klassenleiter*in) hat man heute nicht mehr, außer wenn man sich nicht einig ist, eine Frage hat oder einen Regelverstoß begeht. Spielleiter*innen wachsen ja auch nicht auf den Bäumen und es ist gut, wenn sie entlastet werden.

Exkurs ins Regelwerk in Auszügen (Wettspielordnung 159 Handbuch 2022 / 2023 | www.httv.de Stand: 01.01.2023):

H 2.2 Spielstärke-Reihenfolge: Sämtliche in den Punktspielen eventuell zum Einsatz kommenden Mannschaftsspieler müssen entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannschaft bis zum schwächsten Spieler der untersten Mannschaft; Ausnahmen siehe WO H 2.4) in der Mannschaftsmeldung aufgeführt werden * Hat ein Spieler keinen vergleichbaren Q-TTR-Wert, legt die zuständige Stelle die Einstufung nach eigenem Ermessen fest.

Bem.: Zuständige Stelle = Spielleiter*in legt fest *

H 2.1.6 Nachmeldungen bisher nicht gemeldeter Spieler sind unter Beachtung der Spielstärke-Reihenfolge jederzeit möglich *

H 3.1 Zuständig für die Überprüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen einer jeden BSK-Mannschaft ist der Spielleiter der jeweiligen Gruppe. Für Spielklassen unterhalb der BSK regelt der jeweilige Verband die Zuständigkeit.

Bem.: z.B. Spielleiter*in oder Bezirkssportwart oder Kreiswart oder *


H 3.2 Bei der Überprüfung ist darauf zu achten, ob die Spielstärke-Reihenfolge innerhalb der zu genehmigenden Mannschaften eingehalten wird und ob in oberen und unteren Mannschaften Spieler aufgeführt sind, die nach der Spielstärke-Reihenfolge aller Spieler des Vereins eigentlich zu der zu genehmigenden Mannschaft gehören müssten.

H 3.5 Für jede Mannschaft eines Vereins gilt, dass gegen die genehmigte Mannschaftsmeldung seiner Mannschaft und gegen erteilte Sperrvermerke für seine Spieler wie auch gegen die genehmigten Mannschaftsmeldungen aller anderen Vereine der Gruppe und gegen nicht erteilte Sperrvermerke für Spieler der anderen Vereine der Gruppe der Verein den Rechtsweg beschreiten darf.

Bem.: D.h. hier könnten z.B. auch andere Mannschaften in einer Liga formal Einspruch gegen eine nicht korrekte Mannschaftsmeldung einlegen.


In der Praxis ist es so, dass ein*e Spieler*in ohne TTR gemeldet oder nachgemeldet wird und die/ der Spielleiter*in die (geänderte) Mannschaftsmeldung genehmigt. D.h. hier wird seitens der zuständigen Stelle (Spielleiter*in) darauf vertraut, dass der antragstellende Verein nach dem Gebot der Fairness die Spieler*in wirklich der tatsächlichen Spielstärkenreihenfolge entsprechend einordnet. Mehr Überprüfung habe ich noch nicht erlebt.

Beim Nachwuchs und in den untersten Kreisklassen ist so etwas normalerweise auch unverdächtig. In höheren Spielklassen, wenn eine Einordnung in TTR-Bereiche um 1400, 1500, 1600, 1700, 1800, 1900, 2000 und mehr erfolgen, ist das schon anders. M.E. sollte hier der beantragende Verein in der Nachweispflicht sein und gegenüber der zuständigen Stelle begründen, warum die/ der Spieler*in über die entsprechende Spielstärke verfügt. Dies würde gegenüber Unfairness dieser Regelanwendung entgegen der Absicht des regelgebenden HTTV zumindest die Barriere erhöhen und würde eine Lüge voraussetzen, wenn hier grundlegend anderes angegeben wird, als der Realität entspricht. Durch ein rein automatisiertes Verfahren ist hier Unfairness Tür und Tor geöffnet, wenn einem Verein bei so etwas das Gebot der Fairness und seine negative Außenwirkung egal sind.

Motive sind i.d.R. einen Aufstieg zu schaffen, einen Abstieg zu vermeiden, einer/n bestimmten Spieler*in in einer für sie/ihn zur hohen Spielklasse zur Sollstärke beitragen zu lassen oder untere Teams eines Vereins durch Strohfrauen/ -männer zu stärken. So oder so entstehen dadurch ungleiche Voraussetzungen in einem Wettbewerb, wenn sich einzelne Vereine dadurch entgegen der Regelabsicht Vorteile verschaffen, während sich andere regelkonform verhalten.

Dass Spieler*innen gemeldet werden, die durch einen Wechsel (mit Spielstärkenachweis/ aus In- und Ausland) erst einmal für zwei Halbrunden zur Sollstärke beitragen, aber nicht spielen, lässt sich nicht verhindern. Das ist legal.

Wenn man aber eine*n neue*n Spieler*in (noch ohne TTR) in einem gewissen Spielstärkebereich einsetzen möchte und zu ihr/ ihm in Kontakt steht, dann sollte es ja kein Problem sein, zumindest ungefähr deren/ dessen TT-Vita zu beschreiben und Spielstärke zu begründen. Fehleinschätzungen kann es trotzdem noch geben, aber das regelt dann der TTR (wenn die Leute tatsächlich eingesetzt werden). Deshalb wünsche ich mir hier eine Verantwortung des Spielstärkenachweises bei dem beantragenden Verein und nur bei nachvollziehbarer Begründung eine Genehmigung durch die zuständige Stelle.

Grund für das Misstrauen ist, dass einzelne Vereine in den letzten Jahren strategisch Spieler*innen (nach) gemeldet haben, die wahrscheinlich, aber auch nachweislich, bisher nichts mit der Sportart zu tun hatten, vielleicht gar nicht existieren (oder Vereinsmitglied sind > Voraussetzung für Spielberechtigung), oder bislang nur Rundlauferfahrung im Park haben * und auf einmal aus strategischen Gründen auf ambitioniertes TT-Niveau entgegen ihrer Spielstärke gemeldet werden.

Wenn das so weiter durchgeht, wird der HTTV und sein Regelwerk am Nasenring durch die Manege geführt. Es ist natürlich auch eine Frage von Moral und Selbstverständnis, ob man jede vermeintliche Regelanwendungslücke nutzt und sich dadurch Vorteile verschafft (Regellücke ist es ja nicht, nur deren Anwendung) oder an gemeinsame Regeln und Fair Play im Sport hält. Wenn man hier künftig nicht durchgreift, könnte das noch weiter Schule machen.

Ich möchte drei anonymisierte Beispiele nennen (mir geht es um eine griffige künftige Regelung, nicht um Vergangenheitsbewältigung):

Beispiel A: Verein *Skrupellos*

- VR 16/17 Bezirksliga: Der Verein organsiert einen nicht tatsächlich stattgefundenen Punkteverschiebecup, damit der Gönner weiter zur Sollstärke der Mannschaft beitragen kann. Das fliegt auf, der Cup hat nicht stattgefunden, mehrere Spieler werden länger gesperrt und tragen dadurch in Rückrunde nicht zur Sollstärke bei.

- RR 16/17 Bezirksliga: Damit zweite Mannschaft nicht aufrücken muss, werden 11 (!!!) Spieler ohne TT-Bezug im Niveaubereich TTR 1500 Punkte ab Position 1.7 nachgemeldet. 9 davon machen Spiele und gewinnen kaum einen Punkt im Satz. Der HTTV sorgt bei diesen Spielern zum 1.9.17 für eine TTR-Umstufung auf 800 Punkte. Die zweite Mannschaft hat sich dadurch trotzdem einen Vorteil verschafft * wie finden das die Gegner?

- In den Folgejahren (BOL, VL) werden Spieler aus dem Ausland geholt, die teilweise nicht/ wenig spielen > das ist nach Regeln ok > Einstufung korrekt.

- VR 19/20 Hessenliga: An den Positionen 1.1 und 1.2 wurden zwei Spieler mit deutschen Namen gemeldet und trugen zur Sollstärke bei, über die es keinen Nachweis im Internet gibt, dass sie jemals TT gespielt haben. 1.3 hatte 2099 Punkte, 1.4 2059 Punkte, d.h. nach WO hätten beide minimal ein TTR-Niveau von 2064 haben müssen.

Beispiel B: Verein *Siebenmalklug*

- Vielleicht angeregt durch das Skrupellos-Beispiel möchte ein anderer Verein mehrere Jahre dafür sorgen, dass Spieler aus ihrer ersten Mannschaft auch in der zweiten Mannschaft spielen können und brauchen dafür Lückenfüller*innen.

- RR 17/18 Bezirksliga: 1.4 RES, 1.6 QTTR 1575, 1.7 kein QTTR Albert Anfang, 2.1 QTTR 1822 SPV, 2.2 QTTR 1576 > Albert macht niemals ein Spiel

- VR 18/19 Bezirksliga: 1.5 1677, 1.6 kein QTTR RES (?) Bruno Beta, 1.7 kein QTTR Celina Creativ, 2.1 1823 SPV, 2.2 1633 > Bruno und Celina machen niemals ein Spiel

- VR 19/20 Bezirksklasse: 1.5 1643, 1.6 kein QTTR David Dreist, 1.7 kein QTTR RES (?) Erwin Eklat, 2.1 1800 SPV, 2.2 1548 > David und Ernst machen niemals ein Spiel

- VR 20/21 Bezirksklasse: 1.6 1523, 1.7 kein QTTR Frank Faustdick, 1.8 kein QTTR Georg Günstig (beide tragen nicht zur Sollstärke bei) > Frank und Georg machen niemals ein Spiel

- VR 21/22 Bezirksklasse: 1.5 1594, 1.6 kein QTTR Georg Günstig, 2.1 1532 > Georg macht niemals ein Spiel, trägt durch Corona-Sonderregel weiter zur Sollstärke bei

- VR 22/23 Bezirksliga: 1.4 1594, 1.5 kein QTTR Georg Günstig, 1.6 kein QTTR Frank Faustdick, 2.1 1621 > Georg und Franz machen niemals ein Spiel, tragen durch Corona-Sonderregel beide weiter zur Sollstärke bei

- Hat der Verein einfach nur Glück, dass er innerhalb von 5 Jahren gleich 7 Spieler*innen mit einem TTR-Niveau von ca. 1600 findet? Und hat er nur Pech, dass diese dann aber leider doch niemals spielen können? Oder steckt da ein Meldesystem dahinter? Mal gespannt, wer nach Ende der Corona-Sonderregeln zufällig beim Rundlauf im Park mit TTR-Niveau 1600 gefunden wird. Sollten zwei neue Spieler*innen auf dem Niveau gesichtet werden, steht der Vereinsumbenennung in Neunmalklug nichts mehr im Weg.

Beispiel C: Verein *Wettbewerbsverzerrung*

- Der Verein zeichnet sich dadurch aus, dass einige Spieler in mehreren Teams gleichzeitig eingeplant sind. Dafür werden Platzhalter*innen benötigt und dadurch kann die Personaldecke manchmal eng werden. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht immer notwendig, um hier spielberechtigt zu sein (auch wenn das formal Voraussetzung für Spielberechtigung ist).

- RR 22/23 Bezirksoberliga: Nach der Vorrunde ist man mit dem vorhandenen Spielermaterial auf Abstiegskurs. Praktisch ist da eine Verwandtschaft mit Jemanden, der sich zwar nicht in D*land aufhält, aber zur Sollstärke beitragen kann * rechtlich völlig okay für zwei Halbrunden ohne Einsätze, bis dann der RES-Status droht.

- RR 22/23 Bezirksoberliga: Trotz erfolgreicher Rückrunde scheint es sportlich schwer zu werden, nicht abzusteigen, da die Konkurrenz auch punktet. Also meldet man am 16.3.23 einen Spieler an 1.2 nach, der ab dann auch tatsächlich eingesetzt wird, aber entweder nur 1 Punkt im Match macht oder abschenkt. Jedenfalls ging die Rechnung vorerst auf. Da das Team um jeweils eine Position nach unten rücken konnte, gelingt ein sonst nur schwer möglicher Sieg, der die Abstiegsrelegation noch verhindern könnte. Und am letzten Spieltag wartet noch einmal ein ähnlich starker Gegner.

- Entspricht das der Spielstärke-Reihenfolge? 1.1 1889, 1.2 kein QTTR, 1.3 1827. Der laut Meldung 55 Jahre alte Spieler hat nach Abzug der Toleranz also noch ein Spielniveau von mindestens 1792 TTR-Punkten, auch wenn es bei einem deutschnamigen Spieler keinen Hinweis im Internet gibt, dass er jemals TT gespielt hat. Vielleicht ein Naturtalent, dass sich in Coronazeiten auf Steinplatten auf ein Niveau gespielt hat, auf dem fast ausschließlich Spieler sind, die als Nachwuchsspieler 3-4x wöchentlich trainiert und sich regelmäßig zu Verbandsranglisten/ -meisterschaften qualifiziert haben?

Sicher gibt es noch viele weitere Beispiele von minderem Ausmaß, die mal mehr oder weniger nachvollziehbar sind * und mal mehr oder weniger Auswirkungen auf die Konkurrenz haben. Eines zeigen die Beispiele aber sicher: Nachdem der QTTR für gut messbare Leistungsstände bei den Aufstellungen sorgt und es verschiedene legale Möglichkeiten für die Vereine zur Gestaltung der Aufstellungen durch SPV, RES (mit 1 Halbserie Kulanz), SBE, WES, (noch) JES gibt * fehlt es bezüglich der Einstufung von Spielern ohne QTTR an einer konkreten Anwendung der Regel. Die Vereine sind verpflichtet nach Spielstärke zu melden, die zuständige Stelle bzw. Spielleiter*in überprüfen und genehmigen das. Wenn hier kein Verfahren zur Überprüfung entwickelt und angewendet wird und die Genehmigung automatisiert und ungeprüft abläuft, ist Regelbruch an dieser Stelle leider die Tür geöffnet. Andere Vereine könnten theoretisch aufwändig Rechtsmittel gegen eine Meldung einlegen, doch sollte die Überprüfung hier erst einmal Aufgabe der zuständigen Stelle sein. Natürlich muss jeder Verein selbst entscheiden, wie er sich verhält * und die Mitglieder, zu was sie bereit sind und welches Verständnis sie von Fair Play haben. Trotzdem wird es zunehmend mehr Nachahmung geben, wenn hier nicht entschieden gehandelt wird. Die Regeln sind da, die Anwendung/ Überprüfung fehlt. Wie bei jedem allgemeinen Regelbruch muss man das ggf. durch wiederum genauere und mehr Regeln einfangen. Das führt wiederum zu mehr Bürokratie für alle. Und vor allem auch für die 99,9% Vereine, die das ordentlich machen. Und für die ehrenamtlichen Spielleiter*innen. Eigentlich schade.

Die Motive sind unterschiedlich. Einmal geht es um die Interessen von Einzelspielern, um in einer Mannschaft weiter zur Sollstärke beizutragen * und durch Aufstellung von Nicht-TT-Spielern auf ambitionierten oder sogar semiprofessionellen Niveau zur Vermeidung von Aufrücken. Einmal geht es darum, durch Strohmänner/ -frauen sich einen Vorteil für untere Mannschaften zu verschaffen und Spieler zusätzlich in unteren Teams einzusetzen, die sonst höher spielen müssten. Und einmal geht es um eine vorsätzliche Vorteilsverschaffung durch Nachmeldung und Einreihung eines Spielers auf einer in keinster Weise der Spielstärke entsprechenden Position, auf der er seine Spiele kampflos abschenkt, die Mannschaft durch runterrücken aber Siege erringen kann, die sonst nicht möglich wären.

In letzterem Fall ist die Mannschaft direkt begünstigt und die Konkurrenz im Abstiegskampf direkt benachteiligt. In den anderen Fällen ist jeweils die Konkurrenz der unteren Mannschaften durch die unrechtmäßigen Aufstellungskniffe benachteiligt. Bitter, wenn es für sie um Auf- und Abstieg geht * egal in welcher Liga.

Mein einfacher Vorschlag zur Anwendung der vorhandenen Regel hinsichtlich der Überprüfung der Spielstärke ohne QTTR-Wert:

Der antragstellende Verein hat der zuständigen Stelle proaktiv zu begründen, warum die/ der (nach) gemeldete Spieler*in ohne QTTR-Einstufung an der entsprechenden Position gemäß der Spielstärke-Reihenfolge einzureihen ist. Bei nachvollziehbarer Begründung erfolgt die entsprechende Genehmigung bzw. Änderung der Mannschaftsmeldung.

Was denkt Ihr zu dem Vorschlag? Wie seht Ihr das?
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Nichts bleibt wie es wird!
Mephisto
TSG Oberrad

Geändert von Mephisto (28.03.2023 um 08:13 Uhr)
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