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Alt 28.03.2023, 11:39
maninblack maninblack ist offline
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maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: [Regelanwendungslücke WO HTTV] Spielstärke-Reihenfolge / Mannschaftsgenehmigung / Nachweis No Q

Da die meisten der Funktionäre die WO nicht in Gänze kennen (Stickwort Kalender und Vornominierungen - Eingeweite wissen was gemeint ist - Januar kommt vor März oder SBEM ab 01.06. möglich - Wechselfrist 31.05. und andere Regelungen wurden nicht angepasst ), wird dies bei einem Versuch bleiben, solange kein Antrag gestellt wird.


Lösung:
Antrag am Kreistag Frankfurt stellen - bei Annahme geht es weiter und wird im nächsten Jahr beim Beirat zur Abtimmung gestellt.


möglicher Text:

Spieler/innen die neu in den Bezirksklassen und höher gemeldet werden tragen in Ihrer ersten Spielzeit (Vor - oder Rückrunde) nicht zur Soll-Stärke bei.

Ausnahme der Verein bestätigt aktiv mit Unterschrift, dass der Spieler/in:

a) die Spielstärke für die Klasse besitzt
b) am mindestens 3 Wettkämpfen teilnimmt
c) sollte b) nicht eintreten ist unaufgefordert ein ärtztliches Attest vorzulegen


Begründung:

Spielerische Leistung ab Bezirksklasse und höher muss bei neuen Spieler/innen nachgewisen werden um wie in den vergangenen Jahren Wettbewerbsverzehrungen vorzubeugen.

Erst ab Bezirksklasse und höher, da davon auszugehen ist, dass bei Kreisklassen eine entsprechende Spielstärke deutlich schneller zu erreichen ist.

Mit der Bestätigung - Unterschrift - ist der Verein bzw. die Person direkt aktiv diese nachzuweisen - somit in der Verantwortung.
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