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Alt 11.04.2023, 13:43
maninblack maninblack ist offline
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Da der HeTTV nun einen News-Letter 02-2023 und ein Info-Blatt herausgegeben hat u.a. zum Thema SBEM

WO C 2.1. hier Widerspruch:


verkürzt - fett durch mich

Zitat:
C. Altersgruppe Nachwuchs

2 Vorschriften zur uneingeschrängten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb

2.1
c) Die Mitgliedsverbände dürfen .....

HTTV

Grundsätzlich kann für Nachwuchsklassen SBEM erteilt werden:

Der Antrag auf Erteilung der SBEM muss über click-tt gestellt werden.

Wird eine SBEM erteilt, gilt sie ab dem Termin der Antragstellung.

Für die Erteilung der SBEM wird eine Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvorstand festgesetzt wird

gültig ab 01.06.2023
Somit gilt die Erteilung gemäß Wortlaut erst ab 01.06.2023.

gemäß Infoschreiben siehe hier:

http://www.httv.de/media/000/News/20..._SBEM_2023.pdf

fett duch mich

Zitat:
Spielberechtigung für Nachwuchsspieler für den Erwachsenen-
Mannschaftsspielbetrieb

- Ab der Saison 2023/24 besteht die Möglichkeit, dass alle Nachwuchsspieler auf Antrag eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBEM)
erhalten können.

- Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über click-TT und ist jederzeit
möglich.

- Aufgrund dieser Regelung entfällt der Passus für Jugend-Ergänzungsspieler (JES) komplett.

- Die Gebühr für die SBEM wurde gemäß Vorstandsbeschluss auf einmalig 8 Euro festgesetzt.

- Aufgrund dieser Regeländerung ist es nun möglich, dass ein Spieler seine Spielberechtigung auf zwei Vereine aufteilt.
So kann dieser in einem Verein mit seiner Nachwuchsspielberechtigung (SBNM/SBNI/SBEI) und in einem anderen Verein mit seiner Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) gemeldet werden. Details finden Sie in der Wettspielordnung B 1.1.

- Ein entsprechender Wechsel der SBEM kann nur vollzogen werden, wenn für den Nachwuchsspieler eine SBEM vorliegt.

- Daher schaffen wir für alle Nachwuchsspieler ohne SBEM, in dieser Übergangsphase, mit dem heutigen Tag die Möglichkeit für den „Altverein“, die SBEM zu beantragen, damit ein Wechsel der SBEM zu einem „Zweitverein“ möglich wäre.

- Die Geschäftsstelle genehmigt alle eingereichten SBEM-Anträge ab dem 08.05.2023 (12.00 Uhr) – 31.05. (12.00 Uhr) immer zeitnah.

- So kann der „Altverein“, die Stammspielberechtigung (SBNI/SBNM/SBEI)
weiterhin behalten, während der „Zweitverein“ bis zum Wechseltermin am 31.05.2023 die Möglichkeit hat, die SBEM wechseln zu lassen.

- Die Kosten in Höhe von 8 Euro werden zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem 01.07.2023) dem „Zweitverein“ in Rechnung gestellt.

Nach dem Wechseltermin können SBEM-Anträge jederzeit über click-TT beantragt werden.
wird versucht die WO Vorgaben (gültig ab 01.06.2023) zu umgehen, um die Wechselfrist 31.05. zu ermöglichen ("Altvereine" müssen beantragen - Rechnung erhalten "die neuen Vereine" - rechtlich zulässig??)

Wäre die Gütigkeit der neuen Regelungen - C 2.1 HTTV - auf den 01.05.2023 gelegt worden, gäbe es kein WO Hindernis (im ersten Jahr - Übergang).

Damit wird vorsätzlich gegen die eigene Vorgaben WO (Termin) verstoßen. Einige dürfen mehr als andere:

Entweder gilt WO mit Terminen (hier ab 01.06.) oder nicht!



Da auch an anderer Stelle nicht bekannt war, das Januar vor März liegt (Vornominierungen HTTV Ranglisten 20.02.2023) nach den ersten Turnieren der Kreisranglisten im Januar (2. Termine möglich - nicht auf dem Schirm?), sollte eventuell demnächst ein Kalender vorab zu rate gezogen werden.
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