|
AW: Welche Anforderungen an Bodenbelag und deren Maße
Das ist insofern richtig, dass jeder Verein für die Punkte, in denen das Spiellokal nicht den Vorgaben gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 entspricht, bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann.
Aber: Dies ist nicht durch die Ebene der Spielklasse beschränkt - auch für Bundesspielklassen kann der DTTB eine solche Ausnahmegenehmigung erteilen. Zu beachten ist weiterhin, dass eine solche Ausnahmegenehmigung nur für die aktuell laufende Saison gilt und somit auch im Fall, dass die Abweichung dauerhaft nicht zu ändern ist, jedes Jahr wieder neu zu beantragen ist.
Was wiederum sicher auch zutrifft, ist dass solche Ausnahmen "problemloser" erteilt werden, je niedriger die Spielklasse der Mannschaft(en) des beantragenden Vereins ist.
|