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Alt 18.04.2023, 12:19
maninblack maninblack ist offline
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Wenn bei 5 Anträgen von 2 unterschiedlichen Ausschüssen gestellt:

Antrag 1 - Spiel-/Jugendauschuss - WO C 3.1 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 2 - Spielausschuss - WO H 1.2.2 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 4 - Spiel-/Jugendausschuss - WO C 2.1 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 5 - Spiel-/Jugendausschuss - WO C 2.3 - gültig ab 01.06.2023
Antrag 6 - Spiel-/Jugendausschuss - WO C 2.4 - gültig ab 01.06.2023

beantragt wurde, sollte man davon ausgehen, dass dieses Datum bewusst nach der Wechselfrist gesetzt wurde, mit allen daraus folgenden Konsequenzen (kein Wechselantrag nur SBEM möglich!!).

Es wurde im Vorfeld (vor dem 4. März - Beirat) auf die Problematik (01.06.) hingewiesen.

Zitat aus dem Gedächtnis:
"Wissen das es schwierig ist und suchen nach Lösungen".

Das dann versucht wird die bis zum 31.05.2023 geltenden gültigen Regelungen zu ignorieren bzw. auszuhebeln, spricht für sich.

Da dies nicht das erste Mal ist, dass Personen die für die Einhaltung bzw. Einreichung der Vorgaben zuständig sind, diese versuchen zu umgehen, zeigt einige glauben mehr zu dürfen als andere! (wo kein Kläger, da kein Reichter - oder wird schon nicht auffallen).


Der Nebenschauplatz STC - hat mit Ausnahme des Spielerpools des Deutschen Tischtennis Bund (Aktive incl. SBEM) nichts mit dem DTTB zu tun, "auch wenn dieser sich formall als Veranstalter benutzen lässt".

Da bei den 2 vorherigen Auflagen auch keine JES zugelassen waren, dürfte es sich hier um wenige Jugendlichen handeln - die leider davon betroffen sind.
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