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So, ich habe meinen ganzen Mut zusammen genommen, und das Problem bei der Reglhilfe gestellt. Folgende Antwort von Andreas Görtz:
bei dieser frage kommt es meiner meinung nach ein wenig auf die
auslegung des schiedsrichters an, da dies nicht genau in den regeln
festgehalten ist. in meinen augen spricht nichts dagegen, einen
schwamm zur schlägerreinigung mit an den tisch zu nehmen, denn ob
man den schläger mit dem handtuch oder dem schwamm reinigt, bleibt sich (zeitlich) gleich. sämtliche anderen "putzutensilien", wie schaum oder spray würde ich aber nicht zulassen, da es sich meiner meinung nach bei benutzung um zeitverzögerung handelt:
"jeder spieler hat das recht auf kurze Unterbrechungen zum
Abtrocknen nach jeweils 5 Punkten von Beginn jedes Satzes an sowie beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz." (int. tt-regeln B 4.4.1.2)
davon abgesehen, dass sich der wortlaut bei der neuen zählweise wohl in "...jeweils 6 punkten von..." ändern wird, soll diese unterbrechung so kurz wie möglich gehalten werden, was bei einsatz von reinigungsschaum o.ä. nicht mehr gegeben wäre.
in den satzpausen sehe ich bei stark verschmutztem schläger
allerdings kein problem, diesen mal eben gründlich zu reinigen, denn der schiedsrichter kann, wenn es einen grund gibt, erlauben, den schläger nicht auf der platte liegen zu lassen:
"In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren
Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt." (int. tt-regeln B 4.2.3)
den beitrag mit dem vorschlag, den schläger zu wechseln habe ich auch gelesen, er ist aber von vorne bis hinten falsch, denn wie du schon sagtest, ist ein wechsel nur bei beschädigung möglich.
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