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AW: Neuer Bezirk 8 Mittleres Ruhrgebiet
Moin,
Sorry Dirk, so einfach ist es eben nicht.
Die Grundsätze finden sich im Vereinsrecht bzw. im BGB.
Was dann den WTTV angeht ist, einfach gesagt, zweitrangig.
Dem WTTV sind die Änderungen im Vereinsregister anzuzeigen;
die entsprechenden Unterlagen sind vorzulegen. Aber erst nachrangig.
Ob der §15 der Satzung des abgebenden Vereins entsprechend durchgeführt wurde?
Du findest die Satzung ja ONLINE.
Aber der WTTV ist mE da nicht der richtige Ansprechpartner...
Der Friendship 729
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