Zitat:
|
Zitat von nato
Ich glaube nicht, dass die Lösung mit gelb/rot (wg. unsportlichem Verhalten) Bestand hat - sonst könnte man ja theoretisch einige Tatsachenentscheidungen aushobeln.
Mein Kollege hat dafür ein anderes Rezept - wenn seine Appelle an die SR kein Resultat bringen, kommt er mit folgendem "Angebot" an: "da ihr offensichtlich nicht in der Lage seid die Aufschlagregel anzuwenden, werde ich selbst Schiedsrichter am Tisch ausüben - das hat zu Konsequenz, dass nur am einen Tisch gespielt wird". Er sagt, diese Drohung hat wahre Wunder (bei Aufschlägen) vollbracht.
|
Mag Wunder wirken - ist aber ebenso wie die Androhung von Folter nicht zulässig. Der OSR kann nicht gleichzeitig als SR fungieren. Damit ist auch das Androhen seiner Tätigkeit als SR nicht sachgerecht.