Stand jetzt nach Wortlaute:
Zitat:
C 3 Gültigkeit/Dauer sowie Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Turnierlizenz
Eine Turnierlizenz ist grundsätzlich unbefristet gültig.
Mit dem Verlust der Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb (im Stammverein) erlöschen automatisch sämtliche vorhandenen Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb. Mit Ausscheiden aus der Altersgruppe achwuchs erlischt eine vorhandene TLNI automatisch.
Darüber hinaus kann der Spieler jederzeit gegenüber dem zuständigen Mitgliedsverband die Beendigung einer Turnierlizenz anzeigen bzw. deren Löschung beantragen bzw. deren Löschung vornehmen (bei Minderjährigen mit Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s).
Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Turnierlizenz oder bei unsportlichem Verhalten kann eine Turnierlizenz durch den zuständigen Mitgliedsverband zeitlich befristet entzogen werden (Sperre). Ein Anspruch auf Rückzahlung evtl. geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
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Es müsste eine Anpassung von C3 am nächsten Bundestag erfolgen.