|
Ich kann ml und pingpongpapst nur zustimmen, was die Meinung des Sportfreunds betrifft.
Zur Beurteilung der Lage müßten meiner Meinung nach einige Sachen geklärt werden:
Ist der entsprechende Landesverband wirklich für die Erteilung der Spielberechtigung zuständig, wie mh sagt? Gilt dies auch für die Klassen 1. und 2.Bundesliga? Sind die Wechselanträge von Sontheim und Hamburg wenigstens dort fristgerecht eingegangen?
Sind diese Fragen alle mit ja zu beantworten, so halte ich das Versäumnis, die Wechselanträge ZUSÄTZLICH an den DTTB zu schicken für nicht so gravierend. Deshalb sollte man die betreffenden Vereine mit allen verpflichteten Spielern antreten lassen und sie nur mit einer Geldstrafe belegen.
Ist jedoch eine dieser Fragen mit nein zu beantworten, ist eine Geldstrafe nicht ausreichend, denn dann handelt es sich sehr wohl um ein gravierendes Versäumnis, das entsprechend bestraft werden muß. Diese Sache muß für die Zukunft grundsätzlich geklärt und entschieden werden, so bitter das auch für die betroffenen Spieler ist, denn sonst kommt im nächsten Jahr ein anderer Verein und beruft sich auf die Gnade in diesem Fall. Deshalb spielt es in meinen Augen auch keine Rolle, ob es sich um einen Verein mit jungen deutschen Spielern oder aber einen mit alten ausländischen Spielern handelt, denn es handelt sich um eine GRUNDSÄTZLICHE Sache.
Allerdings könnte ich nicht verstehen, wieso der Landesverband oberhalb seiner Spielklassen für die Erteilung der Spielberechtigung zuständig ist, da dieser doch sicherlich befangen ist, wenn es um seine Aushängeschilder im Vergleich mit anderen Landesverbänden geht. Damit wäre doch Manipulationen Tür und Tor geöffnet, oder? Gerade in diesen hohen Spielklassen müßte der DTTB als übergeorneter und unabhängiger Verband zuständig sein.
So, das war meine Meinung zum Thema!!!
|