Ich kenne mich jetzt im Strafenkatalog von BaWü nicht aus, aber die 100 Euro Strafe kenne ich aus anderen Landesverbänden eigentlich nur wenn man gar nicht zum Spiel antritt. Bei einem fehlenden Spieler ist es dann eher eine Null weniger und daher im Notfall für jeden Verein sicherlich mal verschmerzbar.
Wenn deine Kollegen eh nicht an einem Punktspiel teilnehmen wollen, dann kann ihnen das doch eigentlich egal sein, ob sie da auf irgendeinem Meldebogen stehen. Da scheint es dann ja eher ums Prinzip zu gehen. In letzter Instanz werden sie da vermutlich recht bekommen, wenn sie nirgends unterschrieben haben, dass für sie auch eine Spielberechtigung beantragt werden soll. Aber ob das wirklich den Aufwand von Zeit, Geld und Nerven wert ist