Zitat:
Zitat von Tim_Tim
Hmm, seinerzeit habe ich nichts unterschreiben müssen. Ich habe nur mündlich zugestimmt, dass für mich eine Spielberechtigung beantragt werden soll. Würde das jetzt (theoretisch) bedeuten, dass meine Ergebnisse auch rückwirkend gestrichen werden könnten, da Protokolle nicht eingehalten wurden?
|
Wenn du eine neue Spielberechtigung oder ein Wechsel der Spielberechtigung via click-tt beantragst, wird automatisch ein Schreiben generiert, dass der Verein als Antragsteller dem Spieler vorlegen muss, um es zu Unterzeichnen. Dass das viele nicht machen, ist mir auch bewusst, ich mache es.
Ob eine mündliche Zusage in diese Fall ausreicht? Ich bin kein Richter und kein Jurist, aber wenn niemand klagt, wird es auch keinen Richter brauchen. Ich denke mal es würde eher so gesehen, dass die Spielberechtigung erteilt ist, weil du mündlich zugestimmt hast, trotzdem wurde das Verfahren nicht eingehalten, dass aber dann eher etwas für ein Schiedsgericht.