Ich würde das nicht als Regel bezeichnen...Der "alte" Verein hat die Möglichkeit bzw das Recht bis 14 Tage nach Erhalt des Wechselantrages auf Basis des Kostenkatalogs eine Rechnung an den "neuen" Verein zu stellen. Tut er das nicht, hat er anschließend nicht das Recht das Geld einzufordern.
Ich habe es schon mitbekommen, dass der alte Verein das verbummelt hat und man somit mehrere Hundert Euro gespart hat. Der neue Verein wird auch nicht den alten Verein darauf hinweisen, dass sie noch Geld bekommen