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Hier der entsprechende Passus der WO:
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B 5.1.2
Soll mit dem Antrag die Spielberechtigung für eine der Bundesligen erreicht werden,
so ist eine weitere Kopie des Antrags termingemäß und per Übergabe-Einschreiben
an das Generalsekretariat des DTTB zu senden.
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Ist wohl eindeutig. Dabei bleibt die Frage offen, ob dies
* lediglich informativen Charakter hat, dann wäre vermutlich eine Geldbusse fällig.
* oder eine Grundvoraussetzung für die Spielberechtigung ist. Dies würde aber der Tasache widersprechen, dass die Spielberechtigung durch die Landesverbände erteilt wird.
Gibt wohl Arbeit für die (Sport)gerichte.
Geändert von mh (17.07.2001 um 11:32 Uhr)
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