Zitat:
Zitat von svrb0815
Puh, das ist jetzt aber ne ganz bittere Sache. Da verlangt der DTBB jetzt von einem 13- oder 14-jährigen Mädchen, dass es sich für ein Land entscheidet. Und das bei diesem sher traurigen Hintergrund. Taktgefühl geht anders... Und 1 von 4 Mädels ist jetzt ein vermeintlicher Nestbeschmutzer weil es sich gegen die erste Heimat stellt und für die zweite Heimat entscheidet?
 zum DTTB!
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Ich denke nicht, dass das explizit so gemeint war. Man hat mit Antrag 19 beim Bundestag die Ausnahme für Spieler unter 16 Jahren gestrichen, und somit gilt wie im Erwachsenen Bereich nur Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Ausländer sind für weiterführende Turniere gemäss WO11.1 startberechtigt.
Also verlangen tut der DTTB gar nichts, aber bei einem deutschen Ranglistenturnier konntest du ab 16 eben immer nur teilnehmen wenn du zu den beiden oberen Gruppen gehört hast. Das gilt für jedes dieser Turniere, und ich hatte sogar bei uns im Verband schonmal angeregt dass zumindest auf Bezirksebene eine Teilnahme aller möglich sein sollte. Leider wollte das niemand verfolgen und einen Antrag an den Bundestag stellen, denn das muss eben in der WO des DTTB angepasst werden.
Edit: Ok, war wohl doch so gemeint, hier ein Auszug aus der Begründung:
Kernelemente der Neufassung sind Vergabe bzw. Löschung des Ausländerstatus gA. Hier müssen
wir tätig werden, um Nachteile, insbesondere für unsere Nachwuchsspieler, nach Möglichkeit zu
vermeiden und gleichzeitig die finanzielle Basis für unsere Mitgliedsverbände (Stichwort:
Fördergelder für erfolgreiche Nachwuchsarbeit) nicht zu gefährden.
Es ist ja auch keineswegs so, dass die Nichterteilung des Ausländerstatus´ gA einem Spielverbot
gleichkommt. Der betreffende Spieler kann an
* Punkt- und Pokalspielen
* Mannschaftsmeisterschaften
* Offenen Turnieren
* Turnieren im Rahmen einer Turnierserie
* Sichtungsturnieren
* Lehrgangsmaßnahmen
nahezu uneingeschränkt teilnehmen. Hinzukommt die vollständige Teilnahme am Vereinsleben,
auch außerhalb des dortigen Sport- und Trainingsbetriebes. Man muss * bei aller
Willkommenskultur * auch Grenzen ziehen dürfen.
Ähnliches gilt für die Löschung des Ausländerstatus´ gA. Ein Vermerk mag rechtmäßig erteilt
werden (worden sein), aber es können durchaus Umstände eintreten, die den Fortbestand
unmöglich machen. Dies sind dann * neben der bereits beschlossenen Löschung nach
unzulässiger Erteilung * Starts für einen anderen Nationalverband, Teilnahme an den
Meisterschaften eines anderen Nationalverbandes oder der Wechsel einer Spielberechtigung ins
Ausland (Letzteres abhängig von der Entscheidung zum diesbezüglichen Antrag des Bayerischen
Tischtennis-Verbandes).