Letzte Saison bei uns: Ein Spieler des Gastvereins verliert im Abschlussdoppel komplett die Contenance und droht im Zuge der folgenden verbalen Auseinandersetzung einem unserer Spieler körperliche Gewalt an. Noch kurz zur "moralischen" Einordnung: Normalerweise gehören zu ein Zwist, gerade im TT-Wettkampf ja immer zwei, war hier nicht der Fall, der betreffende Spieler hat sich das ganze Punktspiel über daneben benommen und ist hier dann eskaliert.
Auf meine Ankündigung, bei der nächsten Androhung körperlicher Gewalt würde ich von meinem Hausrecht Gebrauch machen und ihn der Halle verweisen, gab es nur die interessierte Frage, ob ich auch gern "aufs Maul" möchte
Keine Ahnung wie, aber das Spiel wurde noch "ordnungsgemäß" zu Ende gebracht und eine weitere Eskalation verhindert. Ich finde ein paar korrespondierende Fragen aber doch irgendwie spannend:
1. Hat man als Abteilungsleitung (oder Mannschaftsführer) ein Hausrecht welches man ausüben kann? Kann man entsprechend einen Spieler einer Gastmannschaft während des laufenden Spiels mit einem Hausverbot belegen?
2. Falls ja, wie sind solche Spiele dann zu werten? Sind die ausstehenden Spiele des betreffenden Spielers alle kampflos zu werten? Oder muss die Sportsgerichtsbarkeit sich zunächst dessen annehmen und den Fall bewerten?
3. Sollte sich die betroffene Mannschaft entscheiden weiter mit dem Spieler aufzulaufen und eine eventuelle Sperre abgelaufen sein, kann man als gastgebender Verein das Hausverbot trotzdem aufrecht erhalten und dem Spieler den Zutritt zu Halle und Punktspiel untersagen?