Zitat:
Zitat von af84
Wie kann der Spieler das prüfen/einsehen ob zum 31.12 / ab 01.01.
Danke und Frohe Weihnachten
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der einfachste Weg wäre grundsätzlich: nachfragen zu wann die Berechtigung gelöscht wird.
Wenn eine Mitgliedschaft im Verein besteht bis 30.06. dann besteht, sofern nicht zwingendste Gründe vorliegen, auch vom Verein die Verpflichtung dem Mitglied eine Spielberechtigung einzuräumen, erst recht wenn er/sie das nachdrücklich wünscht. Ebenso muss Zugang zu Trainingsmöglichkeiten zugelassen werden.
So mir nichts, dir nichts kann ein Verein, besonders nicht aus angeknacksten Egos, das Spielen nicht verbieten.
Zusammenfassend: entweder hat der Spieler vereinsschädigend gewirkt, sodass der Verein sich nicht mehr in der Lage sieht, sich von dem Spieler im angemessenen Rahmen repräsentieren zu lassen, bzw. interne Vorfälle das Vertrauensverhältniss zu anderen Mitgliedern erschütteret haben ( und damit der Zugang zum Vereinsgelände rechtmäßig untersagt wurde ), dann ist ein Widerruf der Spielberechtigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt rechtmäßig. Zu nahezu jedem anderen Grund muss der Verein besonders die individuelle aber auch die mannschaftliche Spielberechtigung aktiv lassen.
Da ich davon ausgehe, dass hier keine weiteren Details gedropt werden, empfehle ich allerdings auch die Konsultation eines Anwaltes mit Vereinsrecht, sollten die Probleme tiefer liegen.