Zitat:
Zitat von Abwehrtitan
Ich dachte du bist verheiratet, dann darfst bei gemeinsamer Veranlagung 2K, musst halt einen Freistellungsantrag abgeben bei deinem Finanzierungspartner, dann bucht auch niemand Steuer ab. Ist der Kapitalertrag aber höher als 1/2K dann führen die das (25%) bereits ans FA ab. Solltest du aber wissen.
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Wie konnte er das wissen ?
War doch ne Verschwörungstheorie ! rofl