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hallo,
wie auch immer der dttb dies sieht. zuständige behörden (ausländerämter, botschaften, finanzämter) sehen das etwas anders bzw. nicht einheitlich. laut deutschem vereinsrecht, kann jeder, egal woher er kommt eine aufwandsentschädigung bekommen.
außerdem ist der entsprechende paragraph in der wo falsch. § 48 EU-Vertrag regelt alles andere als die freizügigkeit. nach der wo sind alle spieler aus assozierten staaten deutschen gleichgestellt. die herren sollte sich mal ihre beschlüsse genau ansehen.
güße, thomas
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