Es geht um den Erhalt einer Spielberechtigung. Wir hatten so einen Fall tatsächlich auch schon bei Spielen (kein live Stream, aber) für einen Youtube Kanal. Auch steht da alle öffentlichen Veranstaltungen. Das sind Spiele.
Die Sache war klar. Oberschiedsrichter hat das ganze auch so entschieden. Spieler konnte nicht ablehnen.
Wie das bei einem live stream aussieht, der eigentlich nicht unter Berichterstattung fällt. naja. Das könnte man ja aber auch im Live Stream so verkaufen. Nach dem Motto: Ich berichte Live vor Ort über das Spiel.
Das persönlichkeitsrecht gibst du mit Erhalt einer Spielberechtigung quasi auf. Werden ja auch Name etc. in click tt veröffentlicht.
Aber wäre mal spannend was ein Anwalt dazu sagt. Wir wissen ja, dass oft auch Betreiber sich Datenschutzfehler leisten, bis es mal knallt
Gibt doch sicher ein Jurist hier im Forum.