Zitat:
Original geschrieben von thomas wetzel
hallo,
wie auch immer der dttb dies sieht. zuständige behörden (ausländerämter, botschaften, finanzämter) sehen das etwas anders bzw. nicht einheitlich. laut deutschem vereinsrecht, kann jeder, egal woher er kommt eine aufwandsentschädigung bekommen.
außerdem ist der entsprechende paragraph in der wo falsch. § 48 EU-Vertrag regelt alles andere als die freizügigkeit. nach der wo sind alle spieler aus assozierten staaten deutschen gleichgestellt. die herren sollte sich mal ihre beschlüsse genau ansehen.
güße, thomas
|
Danke für Deine Hinweise.
Ist denn mittlerweile bekannt, wie der DTTB-Ausschuss zum Thema "Ausländeranzahl" unter dem Vorsitz des Berliner Rechtsanwalts entschieden hat?