Zitat:
Zitat von es.ef
Immer wieder das gleiche Narrativ, allein Fakten bleibst Du wieder mal schuldig. 
Abschreibung ist keine Subvention und die MwSt-Befreiung interessiert 9x% der Unternehmen nicht. 
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Natürlich ist eine Sonderabschreibung eine Subvention. Im Steuerrecht wohl nicht aufgepasst!
Genauso ist die 0,5% Regelung bei E-Autos eine steuerliche Subvention.
Kurz für dich erklärt:
In der modernen Finanzplanung finanziert kaum ein Unternehmen rein aus dem EK. Man nimmt Fremdkapital auf und tilgt in Höhe der AfA, weil genau diese in den Folgejahren dem Cashflow steuerfrei zufließt. Nicht abschreibbare Kosten für Grund und Boden hat nan nicht , da vorhanden.
Zusätzlich erhöht die Ersparnis durch Eigenverbrauch und Einspeisung sofort den Gewinn durch sinkende Energiekosten.
Selbst grundsolide aufgestellte Mittelständler machen das so, dort oft über Gesellschafterdarlehen. Manche auch über Anleihen, die dann die Gesellschafter zeichnen. So bekommt man zusätzlich noch steuergünstig Geld aus der Firma raus. Im Private Equity Bereich geht man sogar noch weiter und lässt sich so den Kaufpreis abzahlen.
Für so eine Solaranlage ist die Rechnung recht einfach:
Anschaffungspreis
./. Steuerersparnis aus Abschreibung
+Zinsen
./.Steuerersparnis aus Zinsaufwand
./.Ersparnis Stromkosten durch Einspeisung und Selbstnutzung
+ Steueraufwand durch geringere Energiekosten
+ Instandhaltungs-/Reparaturaufwand
= Nettoertrag über die gesamte Nutzungadauer. Der Ertrag wird hier negativ angezeigt.
Und der ist für genau diese Voraussetzungen unter der Annahme, dass Strom nicht dauerhaft erheblich billiger wird, gegeben.
Die zusätzlich gewonnene Publicity nimmt man auch noch mit und lädt man dann noch die Firmenkarren für lau anstatt einzuspeisen, dann spart man nochmal.
Die USt hat damit nichts zu tun. Durchlaufender Posten, ich rede vom Einkommensteuer-/Unternehmenssteuerrecht. Wäre USt drauf, dann bekäme man sie mit der nächsten USt-Anmeldung über den Vorsteuerabzug erstattet.