Zitat:
Zitat von Noppenzar
Natürlich ist eine Sonderabschreibung eine Subvention. Im Steuerrecht wohl nicht aufgepasst!
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Ich weiß ja nicht, mit welchen Steuerberatern, Finanzämtern und Wirtschaftsprüfern du so im Alltag zu tun hast - alle die ich kenne, sind zumindest letzte Woche noch davon überzeugt gewesen, dass der Wert eines jeglichen beweglichen Anlagevermögens (dazu gehören auch eine PV-Anlage) über einen Zeitraum x (laut AfA-Tabelle) bis auf einen Erinnerungs(Rest)wert von 1,-€ abgeschrieben werden, nicht mehr aber auch nicht weniger.
Wenn du Sonderabschreibungen zugestanden bekommst, ziehst du Abschreibungen vor und verminderst dadurch den Betrag, der im verbleibenden Zeitraum noch abgeschrieben werden kann, es ändert aber im Ergebnis nichts daran, dass insgesamt 100% abzgl 1,-€ abgeschrieben werden. Man kann versuchen, in Jahren mit hohen Gewinnen möglichst hohe Abschreibungen (auch Sonderabschreibungen) in Anspruch zu nehmen, um die Steuerlast
in diesen Jahren zu drücken - was zu dem Ergebnis führt, dass du in den darauffolgenden Jahren weniger übrige Abschreibungen hast und auf die dann anfallenden Gewinne entsprechend mehr Steuern zu zahlen hast.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass zukünftige Gewinne ja dann vielleicht ins Ausland verschoben werden - ja, durchaus möglich, aber Firmen die so etwas machen, bekommen das auch ohne Sonderabschreibungen hin...
Kannst du den Subventionscharakter nochmal genau erklären, damit ich meinem StB und dem Wirtschaftsprüfer dann erläutern kann, dass sie offensichtlich im Steuerrecht nicht aufgepasst haben?