Zitat:
Zitat von Frei statt Bayern
Im Bericht auch ganz klar zu lesen, wer inzwischen angeklagt wurde und weshalb!
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Vielleicht solltest du dich nochmal mit deinem befreundeten Staatsanwalt über die Grundsätze eines Rechtsstaates unterhalten, bevor du hier mit solchen Begrifflichkeiten um dich wirfst...
'Anklagen' kann einen nur ein Staatsanwalt wenn ermittelt wurde und danach hinreichender Tatverdacht für eine Straftat besteht - im Gegensatz dazu kann jeder gegen jeden anderen aus noch so absurden Gründen eine einstweilige Verfügung beantragen und das zuständige Gericht kann sich dann überlegen, ob es die Sache annehmen will. Und soweit ich das deiner Quelle entnehmen kann, ist bisher auch nur genau das geschehen - es wurde eine einstweilige Verfügung
beantragt.