Zitat:
Zitat von Frei statt Bayern
Au weia!
Das kommt davon, wenn man Links, die einem nicht in den Kram passen nicht liest.
So, und jetzt ruhig weiter schwurbeln!
Hab keine Zeit, mich mit derart kleinkarierter Wortklauberei zu beschäftigen.
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Was kommt davon??? Dass ich die Rechtslage versuche richtig einzuordnen und finde, dass es durchaus wert ist, sich dafür Zeit zu nehmen??? Mit diesem schlimmen Urteil über mich kann ich leben, scheinbar habe ich im Gegensatz zu dir deine eigenen Quellen gelesen...
Da steht
Zitat:
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Zitat von MSN-Artikel
Jetzt steht die Recherche vor Gericht. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg soll über zwei Anträge auf einstweilige Verfügung entscheiden. Die Kläger sind der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der am Treffen in Potsdam teilnahm. Und ein Unternehmer, der im Correctiv-Text als Spender des Potsdamer Treffens namentlich genannt wird, aber seinen Namen nicht in der Presse lesen will.
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Nochmal: Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung ist keine Klage und schon gar keine Anklage!!!
Ich kann auch morgen eine einstweilige Verfügung beantragen, die dich verpflichten soll, Stroh zu Gold zu spinnen - ich habe zwar Zweifel, dass sich ein Gericht damit befassen wird, aber beantragen kann ich es. Was wäre jetzt damit bewiesen?