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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Stimmrecht beim Bundestag des DTTB:
24.2 Jedem Mitgliedsverband steht eine Grundstimme zu, ferner für je angefangene 50 Vereine eine weitere Stimme. Sämtliche Stimmen eines Mitgliedsverbands
werden einheitlich von einem vom jeweiligen Mitgliedsverband bestimmten Vertreter abgegeben, wobei die im Bundestag stimmberechtigten Vertreter der Mit-
gliedsverbände von Beratern begleitet bzw. unterstützt werden können. Die Regionalverbände, die gewählten Mitglieder des Präsidiums, der Generalsekretär, der
Sportdirektor, die Vorsitzenden der Ausschüsse und Ressortleiter oder deren Vertreter, die Aktivensprecher und der Vorsitzende des TTBL-Trägervereins e.V. oder
dessen Vertreter haben je eine Stimme, wobei die Wahrnehmung eines mehrfachen Stimmrechts durch eine Person nicht zulässig ist. Den Vorsitzenden der Recht-
sprechungs- und Kontrollorgane bzw. deren Vertretern können keine Stimmen übertragen werden. Mitgliedern des Präsidiums und der Ausschüsse sowie den
hauptamtlichen Mitarbeitern des DTTB können keine Stimmen der Regional- und Mitgliedsverbände übertragen werden. Ehrenmitgliedern können Stimmen der
Regional- und Mitgliedsverbände übertragen werden.
Und da wundert ihr euch, dass solche Entscheidungen gefällt werden ?
Solange dieses ungleiche Stimmrecht praktiziert wird, kommen alle Anträge der großen Verbände locker durch, da sie ja deutlich mehr Stimmen haben als die kleinen Verbände. Beispiel: Bayern hat ca. 1 500 Vereine ! der PTTV ca 200 Vereine, daraus ergibt sich dann die Stimmberechtigung.
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Tischtennis ist nicht alles,
aber schön isses
Geändert von PeterBecker (08.03.2024 um 07:43 Uhr)
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