... man kann sogar den Gesellschaftsvertrag der MyTischtennis GmbH einsehen / herunterladen.
In der letztgültigen Fassung vom 11.05.2023 heißt es u.a.:
Zitat:
§ 6 Tätigkeitsvergütung
1. Der oder die Geschäftsführer der Gesellschaft erhalten für ihre Dienste eine Tätigkeitsvergütung, deren Höhe sich nach den in der Branche für geschäftsleitende Angestellte üblichen Gehältern bemisst. Die Tätigkeitsvergütung wird durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt.
2. Neben der festen Tätigkeitsvergütung kann die Gesellschafterversammlung eine jährliche Tantieme zubilligen, die erfolgsabhängig ist. Näheres wird in Dienstverträgen mit den Geschäftsführern geregelt. Der lnhalt der Dienstverträge bedarf des Beschlusses der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 86 % der abgegebenen Stimmen.
§ 9 Einberufunq der Versammlung
1. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung obliegt den Geschäftsführern.
§ 11 Beschlussfassung
1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 86 vom Hundert des Stammkapitals vertreten ist. Fehlt es daran, so ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist. Hinsichtlich der Ladung gilt § 9 (1) des Vertrags.
2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht an anderer Stelle dieses Gesellschaftsvertrages eine andere Mehrheit vorgesehen oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 16 Gewinnverwendung
Die Gesellschafterversammlung beschließt nach freiem Ermessen darüber, ob, wann und wieviel vom ausgewiesenen Bilanzgewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet oder wie der Gewinn sonst verwendet werden soll.
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Damit ist klar: die Verbände hängen am "Gängelband" der Verlagsgruppe und des GF. Der GF wird sicher sehr ordentlich honoriert, bekommt sogar Tantieme. Da er nach Erfolg bezahlt wird, wird die Einführung der Turnierlizenz sich auch in seinem Geldbeutel niederschlagen.
Und die Verwendung eines Gewinnes wird keineswegs unmittelbar an die Verbände ausgeschüttet. Alleine die Verlagsgruppe hat schon 70% Stimmrecht. Dann der GF mit weiteren 5%. Die Verbände sind da mehr oder wenig Marionetten.
EDIT: Ein Jens Hecking aus Hadamar hat zusätzlich Einzelprokura bei der MyTT GmbH.
Interessant auch: c) Gegenstand des Unternehmens:
Der Betrieb und die Vermarktung einer internetgestützten EDV-Plattform.