Zitat:
Zitat von Holgi Messer
Jetzt wird es langsam spannend. Am Sonntag sind wir alle ein bisschen schlauer. Eine Frage in das Forum: Weiß jemand die genaue Stimmverteilung bei einem Bundestag/Bundesrat? Ich habe das versucht heraus zu bekommen, bin aber gescheitert. Welcher Verband wie viele Stimmen etc.!
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aus
https://www.tischtennis.de/fileadmin...BT_Dez2022.pdf
fett durch mich
§ 25 Der Bundesrat
25.1 Der Bundesrat berät in erster Linie über die Entwicklung im DTTB und sportpolitische Fragen.
25.2
Ihm gehören an:
- die Mitglieder des Präsidiums,
- die Vorsitzenden der Ausschüsse,
- die Vertreter der Mitglieds- und Regionalverbände,
- der Vorsitzende des TTBL-Trägervereins e.V. oder dessen Vertreter
Die Vertreter der Mitglieds- und Regionalverbände sind berechtigt, einen Berater in die Sitzungen des Bundesrats mitzunehmen.
25.3 Der Bundesrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen, grundsätzlich in der Zeit von der 12. bis zur 15. Kalenderwoche.
Tagesordnungspunkte können von allen Mitgliedern benannt werden. Notwendige Unterlagen sind an das Generalsekretariat zu schicken.
25.4 Der Bundesrat wird einberufen auf Beschluss des Präsidiums. Des Weiteren muss das Präsidium den Bundesrat einberufen, wenn Mitglieds- und Regionalverbände, die zusammen mindestens ein Drittel der Mitgliederstimmen beim Bundestag vertreten, oder wenn mindestens die Hälfte der Mitglieds- und Regionalverbände dies in schriftlicher Form verlangen.
25.5 Aufgaben des Bundesrats als Legislativgremium:
Der Bundesrat ist als Legislativgremium insbesondere zuständig für
- den Erlass und die Änderung der Ordnungen (mit Ausnahme der Jugendordnung) und der übrigen Bestimmungen, sofern wegen des geplanten Inkrafttretens derÄnderungen eine Behandlung durch den nächsten Bundestag nicht möglich ist, wobei § 28.5 unberührt bleibt.
- die Änderungen im Teil A der Durchführungsbestimmungen für Veranstaltungen des DTTB, sofern wegen des geplanten Inkrafttretens der Änderungen eine Behandlung durch den nächsten Bundestag nicht möglich ist.
Die Stimmenverteilung ist mit der des Bundestags identisch. Sämtliche Stimmen eines Mitgliedsverbands werden einheitlich von einem, vom jeweiligen Mitgliedsverband bestimmten Vertreter abgegeben. Die Stimmen der Ressortleiter werden vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden bzw. dessen Vertreter vertreten. Die Stimmen der Aktivensprecher werden vom Sportdirektor vertreten. Die Wahrnehmung eines mehrfachen Stimmrechts als Vizepräsident Leistungssport und als Vorsitzender des Ausschusses für Leistungssport, als Vizepräsident Sportentwicklung und als Vorsitzender des Ausschusses für Sportentwicklung, als Sportdirektor und als Vertreter der Aktivensprecher ist beim Bundesrat in Abweichung von § 24.2 der Satzung zulässig. Ansonsten gelten die Vorgaben von § 24.2 entsprechend.
Die Antragsberechtigung und die Fristen entsprechen denen des Bundestags (§ 24.3 und § 24.4.). Für Abstimmungen gelten die in § 24.6 genannten Mehrheiten.
Zur Sicherstellung, dass die Behandlung durch den nächsten Bundestag zu spät wäre, werden Anträge nur behandelt, wenn sie als Dringlichkeitsanträge gemäß Satzung § 24.3 bestätigt worden sind.