Doppelte Spielberechtigung für Ligen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga beschlossen!
Der Bundesrat des Deutschen Tischtennis-Bundes hat ebenfalls in seiner Sitzung in Frankfurt folgendes beschlossen:
“Der Bundesrat hat außerdem die sogenannte „doppelte Spielberechtigung“ für die Spielklassen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga ab 1. Juli 2024 eingeführt. Neben der Mannschaftsspielberechtigung in Deutschland dürfen Spielerinnen und Spieler auf diesen Ebenen künftig auch während der laufenden Saison zusätzlich für einen oder mehrere ausländische Vereine auf Punktejagd gehen.
Ausnahmen gelten für die Bundesligen. In der TTBL dürfen Spieler vom ersten Spieltag bzw. der ersten Hauptrunde der Deutschen Pokalmeisterschaften – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt – bis einschließlich dem Play-off-Finale der jeweiligen Spielzeit keine Spielberechtigung im Ausland besitzen. In der 1. Damen-Bundesliga dürfen Spielerinnen nach dem letzten Spiel ihrer Mannschaft in der jeweiligen Spielzeit für ausländische Klubs starten. In den 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren gilt die Frist vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit. Die Beibehaltung der alten Regelung in den Bundesligen soll die Top-Ligen vor Wettbewerbsverzerrung schützen, den Vereinen und ihren Partnern Planungssicherheit bieten und die Identifikation mit den Vereinen und Mannschaften stützen.“
Also diese Begründung „Wettbewerbsverzerrung“ kann ich nicht nachvollziehen, ist es bei der Regionalliga und tiefer egal, dass Wettbewerbsverzerrung stattfindet?
Ist in den „unteren“ Ligen wirklich so eine hohe Nachfrage für die doppelte Spielberechtigung, dies wäre doch ehr für die Bundesligen interessant.
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