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Zitat von Partner
Bitte mal hier ein Beispiel aufführen von der Kreisklasse bis zur RL. Am 31.05.24 ist der WT. Hier darf dann ein Ausländer Stammspieler in Deutschland werden, der gleichzeitig in Italien oder anderem Land spielt? gilt das auch für A Ausländer?. Niklashausen II hat doch jetzt schon 3 Ausländer gemeldet, die nur dafür sorgten, dass die III Ma von Niklashausen stärker antreten kann.
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Niklashausen spielt nicht mit Ausländern (A), sondern hat 5 polnische Spieler - damit europäische Ausländer (eA) sind - von denen die meisten bisher kein einziges Spiel gespielt haben. Die anderen deutschen Spieler rutschen dafür in Mannschaftsmeldung in die schwächere Mannschaft ab und können in zwei Mannschaften voll spielen.
Das spielt aber insofern gar keine Rolle, da sie jetzt schon gleichgestellt sind:
"Für den BTTV gilt: In den unteren Spielklassen gemäß WO A 1.2 sind Ausländer in unbeschränkter Zahl zugelassen. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzbe-
rechtigung dann nicht als Ausländer, wenn sie Abschnitt A – Allgemeines 24
DTTB-Wettspielordung
Ausführungsbestimmungen BTTV
• bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine Spielberechtigung besessen haben
(gleichgestellter Ausländer = gA),
• am 1. Januar der Spielzeit der weiterführenden Veranstaltung das 16. Lebensjahr noch nicht voll- endet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (gleichgestellter Ausländer = gA) oder
• die Staatsangehörigkeit eines Vollmitglieds der EU oder eines assoziierten Staates der EU oder
eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist (europäischer Ausländer = eA)."
Das wird jetzt insofern Relevant, dass in Niklashausen die Spieler nun auch in der Heimat im Verein spielen dürfen und dann für 1-2 Spiele eingeflogen werden und ebenso spielen dürfen.