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AW: Mannschaftsmeldungen- und Aufstellungen Regeln
Das einfachste ist die WO zu lesen, dann weiß man, welche Regeln gelten und erkennt womöglich auch wieso im zweiten Fall keiner einen RES Vermerk hat.
WO H 1.3
"1.3 Reservespieler
1.3.1 Ein Stammspieler bei den Damen bzw. bei den Herren, der in der vorangegangenen Halbserie in der Mannschaftsmeldung, in der er als Stammspieler gemeldet worden ist, an weniger als drei Punkt-spielen seines Vereins im Einzel teilgenommen hat, wird mit Beginn der darauf folgenden Halbserie zum Reservespieler.
Der Status als Reservespieler wird jedoch nicht erteilt, wenn dieser Spieler in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens drei Punkt-spielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen hat.
Spieler der jeweils untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins erhalten keinen Vermerk als Reservespieler.
Ein Antrag auf Löschung des neu erteilten Status als Reservespieler kann bei der zuständigen Stelle des DTTB (für die BSK) und ansonsten bei der zuständigen Stelle des betreffenden Verbandes gestellt werden. Ihm ist nur dann zu entsprechen, wenn er mit einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft begründet wird.
1.3.2 Der Status als Reservespieler wird automatisch mit Wirkung vom Beginn der folgenden Halbserie aufgehoben, wenn der Spieler in der vorangegangenen Halbserie an mindestens drei Punktspielen seines Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teil-genommen hat oder zum vorangegangenen Wechseltermin die Spielberechtigung für den Erwachse-nen-Spielbetrieb gewechselt hat. Der Status als Reservespieler wird nach einem Wechsel der Spielbe-rechtigung jedoch nicht automatisch aufgehoben, wenn der Spieler während der gesamten Dauer seiner letzten Spielberechtigung im bisherigen Verein nicht an mindestens drei Punktspielen im Einzel teilgenommen hat.
Der Status als Reservespieler wird im Zuge eines sofortigen Wechsels der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Spielbetrieb gemäß WO B 7.4 automatisch aufgehoben, wenn der Spieler während der gesamten Dauer seiner letzten Spielberechtigung im bisherigen Verein an mindestens drei Punktspie-len im Einzel teilgenommen hat.
1.3.3 Der Status als Reservespieler wird nur in der Altersklasse Damen/Herren erteilt bzw. aufgehoben. Er hat für einen solchen Spieler keine Auswirkungen in Mannschaftsmeldungen anderer Altersklassen."
Was den ersten Fall angeht, so liegt dies in der Entscheidungsgewalt der zuständigen Stelle, welche die Mannschaftsmeldung genehmigt.
WO H 3
"3 Genehmigung der Mannschaftsmeldung
3.1 Zuständig für die Überprüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen einer jeden BSK-Mannschaft ist der Spielleiter der jeweiligen Gruppe. Für Spielklassen unterhalb der BSK regelt der jeweilige Verband die Zuständigkeit.
Bei der Bearbeitung der Mannschaftsmeldungen darf ein automatisiertes Verfahren zur Anwendung kommen, welches die Meldungen auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen überprüft und danach genehmigt oder der zuständigen Stelle bzw. dem Spielleiter ohne Genehmigungsvermerk zur weiteren Prüfung vorschlägt.
Die Zuständigkeit und Verantwortung der zuständigen Stelle bzw. des Spielleiters für die regelgerechte Bearbeitung der Meldungen bleiben auch bei Anwendung eines automatisierten Verfahrens unter Hin-weis auf F 3.2 unberührt.
3.2 Bei der Überprüfung ist darauf zu achten, ob die Spielstärke-Reihenfolge innerhalb der zu geneh-migenden Mannschaften eingehalten wird und ob in oberen und unteren Mannschaften Spieler aufge-führt sind, die nach der Spielstärke-Reihenfolge aller Spieler des Vereins eigentlich zu der zu geneh-migenden Mannschaft gehören müssten.
3.3 Wird bei der Überprüfung einer Mannschaftsmeldung festgestellt, dass sie nicht den Vorschriften gemäß WO H 2.1.5 und H 2.2 bis H 2.4 entspricht, muss die zuständige Stelle die Meldung entsprechend korrigieren.
Sie darf zu diesem Zweck
• Spieler löschen (z. B. nach Rücknahme eines Wechsels),
• unzulässig in einer Mannschaft gemeldete Spieler einer anderen Mannschaft – ggf. nach Kontakt zum antragstellenden Verein – zuordnen,
• die Reihenfolge von Spielern innerhalb einer Mannschaft ändern,
• Spielern einen Sperrvermerk erteilen.
3.4 Die Genehmigung der Mannschaftsmeldung wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Eintragungen in click-TT erteilt.
3.5 Für jede Mannschaft eines Vereins gilt, dass gegen die genehmigte Mannschaftsmeldung seiner Mannschaft und gegen erteilte Sperrvermerke für seine Spieler wie auch gegen die genehmigten Mann-schaftsmeldungen aller anderen Vereine der Gruppe und gegen nicht erteilte Sperrvermerke für Spieler der anderen Vereine der Gruppe der Verein den Rechtsweg beschreiten darf."
Sinnvoll wäre es bei fraglichen Aufstellungen von Spielern ohne Q-TTR einen Spielstärkenachweis zu verlangen. Dies liegt aber eben immer an der jeweiligen Stelle, welche die Mannschaftsmeldung genehmigt. Häufig der jeweilige Spielleiter.
Nach Veröffentlichung hat jeder Verein ein Einspruchsrecht innerhalb einer Frist. Wenn man dort nicht reagiert hat man am Ende der Halbrunde diesbzgl. keine Chance mehr.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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