Zitat:
Zitat von Miron Keuler
Man könnte zum Beispiel einen minimalen Reibungskoeffizienten einführen, um Behandlungen von Noppen in der Mikrowelle zu unterbinden. Das Problem dabei ist, dass die Überprüfung durch die Schiedsrichter extrem aufwändig wäre. Und in unteren Spielklassen, wo es keine Schiedsrichter gibt, wäre eine Überprüfung wohl unmöglich. Oder man lässt es einfach bleiben.
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Schiedsrichter überprüfen das mit drei im Dreieck zusammengeklebten TT-Bällen. Wenn die Konstruktion nicht umkiptt sondern vom Belag rutscht => durchgefallen. Das geht also auch mit einfachen Mitteln.
Zitat:
Zitat von Miron Keuler
Internationale Tischtennisregeln A 4.7:
Das Belagmaterial darf vor der Benutzung weder physikalisch noch chemisch oder anderweitig behandelt werden.
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Ich würde vorschlagen, dass man die Regel einfach so abändert, dass nicht mehr von Belagmaterial, sondern nur von Obergummi die Rede ist. Schließlich wird ja auch nur das Obergummi von der ITTF zugelassen, mit dem Schwamm ist ja eh Stand jetzt alles erlaubt, so lange die Maximaldicke nicht überschritten wird. Warum sollte ich da einen Schwamm nicht auch verändern dürfen.
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Die ITTF war schon immer Meister darin ein Regel zu formulieren, und dann in der Praxis anders auszulegen.
Siehe Aufschlagregelung.

Fakt ist die ITTF legt das so aus, dass du den Schwamm nicht behandeln darfst und das wurde auch schon x-fach so bestätigt und sollte jedem klar sein. Überprüfen kann man es sowieso nicht.
Zitat:
Zitat von Miron Keuler
Kurzum: ich habe für diese bescheuerte Regel nicht den leisesten Hauch von Respekt und ob man sie bricht oder sich dran hält, ist mir herzlich egal.
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Das ist wiederum der ITTF egal.