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Zitat von Fastest115
Das Benzin hat keine Klebefunktion... es wird zwischen ober- und unterlage gespritzt. Also brauch es keine Zulassung weil es kein kleber ist...
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Was ist für Dich Ober- und Unterlage?
Zwischen Holz und Belag? Dann panscht du den an sich zugelassenen Kleber, wodurch er seine Zulassung verliert.
Zwischen Noppengummi und Schwamm? Dann veränderst Du den Belag auf nicht-zulässige Weise (Nachbehandlung gilt nicht nur für die Oberfläche). Siehe auch Stichwort Lösungsmittelkonzentration usw.